Schöneck, 02.05.2006
Neuverhandlung der Konzessionsverträge Strom per 2007 für Schöneck

Sehr geehrter Damen und Herren,
die Konzessionsverträge Strom für die Schönecker Ortsteile Kilianstädten, Oberdorfelden und Büdesheim wurden zum 31.12.2006 gekündigt. Beim Neuabschluss der Verträge legt die Grüne Fraktion in der Schönecker Gemeindevertretung Wert auf Elemente einer nachhaltigen Energiepolitik und hat dazu einen Anforderungskatalog aufgestellt, siehe Anlage.
Die Forderungen sind stark geprägt von der Idee eines Stromsparwettbewerbs, für den wir derzeit in Schöneck einen Pilotversuch durchführen. Die ersten Erkenntnisse haben gezeigt, dass die Effizienz und Akzeptanz des Wettbewerbs durch einfache Änderungen an der Schnittstelle zum Stromversorger gesteigert werden können. Weitere Informationen zu unserem Stromsparwettbewerb finden Sie auf unserer Internetseite unter www.gruene- schoeneck.de/Stromsparwettbewerb.html.
Wir wollen aber durchaus auch gerne mit Ihnen, als Spezialisten der Energieversorgung, eine offene Diskussion führen, wie für Schöneck große Schritte zu einer nachhaltigen Energieversorgung gegangen werden können. Unabdingbar sind dafür Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (eben z.B. über einen Stromsparwettbewerb) sowie zur Änderung des Strommixes: weg von Atomkraft und fossilen Energieträgern, hin zu regenerativen Energien.
Wir bitten Sie daher um Rückmeldung, wie weit Sie die Forderungsliste für den Konzessionsvertrag erfüllen können und welche weitergehenden Maßnahmen Sie für eine nachhaltige Energieversorgung vorschlagen.
Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Seifried
Energiepolitischer Sprecher der Fraktion
Tel. 06187 / 952138
Anlage

Anforderungskatalog an Konzessionsvertrag Strom Schöneck

Forderung
Erläuterung / Begründung
  • Ablesung und Versand der Abrechnungen für alle drei Ortsteile im selben Monat, z.B. Dezember.
Die Abrechnung in einem Monat für alle Ortsteile soll einen Stromsparwettbewerb unterstützen. Damit kann der Wettbewerb in einem klar definierten Zeitraum von einem Jahr erfolgen. Heute wird Büdesheim im November, Kilianstädten im Januar und Oberdorfelden im April abgelesen. Dies erfordert komplizierte und erklärungsbedürftige Hochrechnungen und wirkt damit abschreckend auf potentielle Teilnehmer.
  • Angabe des Ablesedatums in der Abrechnung taggenau
Die taggenaue Angabe des Ablesedatums ermöglicht eine Vergleichbarkeit der Verbräuche durch faire Hochrechnung auf 365 Tage. EAM gibt heute nur den Ablesemonat an, womit das tatsächliche Ableseintervall in der großen Bandbreite zwischen 335 und 395 Tagen liegen kann – im Wettbewerb aber als 365 interpretiert würde, was zu einer Wettbewerbsverzerrung führen würde.
  • Möglichkeit für die Gemeinde, den Abrechnungen ein Blatt im Format A4 beizulegen
Es können z.B. Informationen oder Anmeldeformulare für den Stromsparwettbewerb beigelegt werden.
  • Elektronische Übermittlung der abgelesenen Zählerstände an die Gemeinde für Teilnehmer eines Stromsparwettbewerbs bei Vorlage von deren Einverständnis (Datenschutz!)
Wenn die Verbräuche der Teilnehmer elektronisch übermittelt werden, entfällt die aufwändige Überprüfung der Teilnehmerangaben in einem Wettbewerb, z.B. anhand vorgelegter Abrechnungen.
  • Jährliche Übermittlung folgender Informationen an die Gemeinde:
    • anonymisierte Informationen über den Stromverbrauch in der Gemeinde: Anzahl und Gesamtverbrauch der Verbraucher im Tarifbereich (jeweils für Netzbetrieb gesamt und eigene Kunden des Versorgers), Anzahl und Gesamtverbrauch der Sondervertragskunden (jeweils für Netzbetrieb gesamt und eigene Kunden des Versorgers)
    • Anzahl, Art und Strommenge der Einspeisepunkte im Gemeindegebiet
    • Aktueller und geplanter Strommix des Versorgers insgesamt
Dies erlaubt der Gemeinde, die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung zu beobachten und ggf. weitere Maßnahmen einzuleiten.
  • Unterstützung von Stromsparmaßnahmen, z.B. durch Sprechstunden eines Energieberaters oder Vorträge eines Energieberaters in Vereinsheimen.
 
 
  • Beschränkte Laufzeit von idealerweise 5, maximal aber 10 Jahren.
Die Gemeinde soll idealerweise einmal pro Wahlperiode die Möglichkeit haben, lokale Energiepolitik mit zu gestalten.