Schöneck, 02.05.2006
Neuverhandlung der Konzessionsverträge Strom per 2007 für Schöneck
Sehr geehrter Damen und Herren,
die Konzessionsverträge Strom für die Schönecker Ortsteile Kilianstädten, Oberdorfelden und
Büdesheim wurden zum 31.12.2006 gekündigt. Beim Neuabschluss der Verträge legt die Grüne
Fraktion in der Schönecker Gemeindevertretung Wert auf Elemente einer nachhaltigen
Energiepolitik und hat dazu einen Anforderungskatalog aufgestellt, siehe Anlage.
Die Forderungen sind stark geprägt von der Idee eines Stromsparwettbewerbs, für den wir derzeit in
Schöneck einen Pilotversuch durchführen. Die ersten Erkenntnisse haben gezeigt, dass die
Effizienz und Akzeptanz des Wettbewerbs durch einfache Änderungen an der Schnittstelle zum
Stromversorger gesteigert werden können. Weitere Informationen zu unserem
Stromsparwettbewerb finden Sie auf unserer Internetseite unter
www.gruene-
schoeneck.de/Stromsparwettbewerb.html.
Wir wollen aber durchaus auch gerne mit Ihnen, als Spezialisten der Energieversorgung, eine
offene Diskussion führen, wie für Schöneck große Schritte zu einer nachhaltigen Energieversorgung
gegangen werden können. Unabdingbar sind dafür Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
(eben z.B. über einen Stromsparwettbewerb) sowie zur Änderung des Strommixes: weg von
Atomkraft und fossilen Energieträgern, hin zu regenerativen Energien.
Wir bitten Sie daher um Rückmeldung, wie weit Sie die Forderungsliste für den Konzessionsvertrag
erfüllen können und welche weitergehenden Maßnahmen Sie für eine nachhaltige
Energieversorgung vorschlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Seifried
Energiepolitischer Sprecher der Fraktion
Tel. 06187 / 952138
Anlage
Anforderungskatalog an Konzessionsvertrag Strom Schöneck
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Forderung
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Erläuterung / Begründung
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- Ablesung und Versand der Abrechnungen für alle
drei Ortsteile im selben Monat, z.B. Dezember.
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Die Abrechnung in einem Monat für alle Ortsteile soll
einen Stromsparwettbewerb unterstützen. Damit kann der
Wettbewerb in einem klar definierten Zeitraum von einem
Jahr erfolgen. Heute wird Büdesheim im November,
Kilianstädten im Januar und Oberdorfelden im April
abgelesen. Dies erfordert komplizierte und
erklärungsbedürftige Hochrechnungen und wirkt damit
abschreckend auf potentielle Teilnehmer.
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- Angabe des Ablesedatums in der Abrechnung
taggenau
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Die taggenaue Angabe des Ablesedatums ermöglicht eine
Vergleichbarkeit der Verbräuche durch faire
Hochrechnung auf 365 Tage. EAM gibt heute nur den
Ablesemonat an, womit das tatsächliche Ableseintervall
in der großen Bandbreite zwischen 335 und 395 Tagen
liegen kann im Wettbewerb aber als 365 interpretiert
würde, was zu einer Wettbewerbsverzerrung führen würde.
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- Möglichkeit für die Gemeinde, den Abrechnungen
ein Blatt im Format A4 beizulegen
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Es können z.B. Informationen oder Anmeldeformulare für
den Stromsparwettbewerb beigelegt werden.
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- Elektronische Übermittlung der abgelesenen
Zählerstände an die Gemeinde für Teilnehmer
eines Stromsparwettbewerbs bei Vorlage von
deren Einverständnis (Datenschutz!)
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Wenn die Verbräuche der Teilnehmer elektronisch
übermittelt werden, entfällt die aufwändige Überprüfung
der Teilnehmerangaben in einem Wettbewerb, z.B.
anhand vorgelegter Abrechnungen.
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- Jährliche Übermittlung folgender Informationen an
die Gemeinde:
- anonymisierte Informationen über den
Stromverbrauch in der Gemeinde: Anzahl
und Gesamtverbrauch der Verbraucher im
Tarifbereich (jeweils für Netzbetrieb gesamt
und eigene Kunden des Versorgers), Anzahl
und Gesamtverbrauch der
Sondervertragskunden (jeweils für
Netzbetrieb gesamt und eigene Kunden des
Versorgers)
- Anzahl, Art und Strommenge der
Einspeisepunkte im Gemeindegebiet
- Aktueller und geplanter Strommix des
Versorgers insgesamt
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Dies erlaubt der Gemeinde, die Entwicklung hin zu einer
nachhaltigen Energieversorgung zu beobachten und ggf.
weitere Maßnahmen einzuleiten.
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- Unterstützung von Stromsparmaßnahmen, z.B.
durch Sprechstunden eines Energieberaters oder
Vorträge eines Energieberaters in
Vereinsheimen.
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- Beschränkte Laufzeit von idealerweise 5,
maximal aber 10 Jahren.
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Die Gemeinde soll idealerweise einmal pro Wahlperiode
die Möglichkeit haben, lokale Energiepolitik mit zu
gestalten.
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